Förderung für Solarwärme und Pelletheizungen um 50% angehoben

Mit Wirkung vom 2. August 2007 hat die Bundesregierung die Fördersätze für thermische Solaranlagen um 50% erhöht. Für heizungsunterstützende Solaranlagen gibt es ab sofort € 105,- pro Quadratmeter Kollektorfläche, für Warmwasseranlagen € 60,-, mindestens jedoch € 412,50. Auch die Förderung für Holzpellet-Heizkessel wurde auf einen einheitlichen Mindestsatz von € 1500,- erhöht. Darauf weist das auf Solarthermie-Komplettanlagen und Holzpellet-Heizungssysteme spezialisierte Unternehmen solar now alle Eigenheimbesitzer und Bauherren hin.

„Wir stellen uns kurzfristig auf einen starken Nachfrageanstieg ein. Wer sich jetzt für ein preiswertes und qualitativ hochwertiges Solar-Komplettpaket entscheidet, kann bis zu einem Viertel seiner Investition für seine Solaranlage vom Staat zurückbekommen. Wer zu lange wartet, riskiert, daß die Fördermittel bald ausgeschöpft sind“, so der Geschäftsführer Markolf Weisshuhn. Da das Budget des Marktanreizprogrammes für Solarwärme und Pellet-Heizungen unverändert bleibt, muß mit einer Ausschöpfung der Fördermittel ähnlich wie in 2006 und 2005 gerechnet werden.


Solar-Komplettsysteme günstig wie nie

In Kombination mit den höheren Fördersätzen sind solarthermische Komplettsysteme daher momentan für Verbraucher sehr günstig zu haben. Solar now liefert vollständige Solar-Systeme und Holz-Pelletheizungen. Auch Komplettsysteme mit zentralem Speicher und Gesamtregelung sind im Sortiment und ab Lager verfügbar. Auf der Website informiert das Unternehmen Verbraucher über Preise und den für das jeweilige Komplettsystem geltenden Fördersatz. Zudem setzt das Unternehmen auf Transparenz und Eigeninitiative, darum werden auch umfassende technische Dokumente zum Download und Förder-Informationen für Verbraucher bereitgestellt.

Gesetzliche Verankerung der Solar-Förderung weiter ungewiß

Die Anhebung der Fördersätze seitens der Bundesregierung sollte nicht darüber hinwegtäuschen, daß eine gesetzliche Regelung der Solarwärme-Nutzung im Zuge der Regenerative-Wärme-Gesetzgebung in Kürze ansteht. Es zeichnet sich eine Ablösung der bisherigen Förderung durch ein Modell der gesetzlichen Verpflichtung ab. In Baden-Württemberg sind Eigenheimbesitzer und Bauherren ab 2008 gehalten, ein Mindestkontingent an regenerativer Energie bei der Heizung und Warmwasserbereitung zu realisieren. Eine solche Regelung kann erheblichen bürokratischen Aufwand bedeuten und zudem die Planungsfreiheit des Einzelnen beschneiden. Ob dagegen eine Förderung wie aus dem derzeitigen Marktanreizprogramm künftig per Gesetz beansprucht werden kann, ist weiter ungewiß.

Link zum Thema: solar now Ltd. & Co. KG

13.08.2007

Google   
 
Anzeige

websitemiete.com

WebSite günstig mieten und tierisch viel Geld sparen! ab 4,99€